§ 1 Beitragspflicht
Alle Mitglieder der “European Society for eGovernment e.V.” zahlen einen Mitgliedsbeitrag. Aufnahmegebühren werden nicht erhoben.
§ 2 Unternehmen
Für Unternehmensmitglieder und Fördermitglieder, die mit Gewinnerzielungsabsicht arbeiten, beträgt der Regelmitgliedsbeitrag 2.000,00 € pro Jahr.
Für Unternehmen mit weniger als 250 Beschäftigten oder einem Jahresumsatz von weniger als 40 Mio. € liegt der Regelmitgliedsbeitrag bei 750,- €.
§ 3 Andere Mitglieder
Institutionen und Körperschaften, die nicht mit Gewinnerzielungsabsicht arbeiten, zahlen einen Regelmitgliedsbeitrag von 1.000,00 €.
Für natürliche Personen beträgt der Regelmitgliedsbeitrag 150,00 €.
§ 4 Fälligkeit und Abrechnung
Der Jahresbeitrag wird am 31.03. jedes Kalenderjahres zur Zahlung fällig. Bei nicht termingerechter Beitragszahlung können Mahngebühren erhoben werden, deren Höhe der Vorstand festsetzt.
Bei Austritt aus dem Verein während des Kalenderjahres wird der volle Jahresbeitrag geschuldet.
Im Falle einer Umwandlung von Unternehmen bleibt die Beitragsbemessung für das laufende Kalenderjahr unberührt; alle übertragenden und übernehmenden Rechtsträger haften für die Beitragsverbindlichkeiten einschließlich etwaiger Zahlungsrückstände als Gesamtschuldner.
Der Vorstand kann den Beitrag für das laufende Kalenderjahr ermäßigen.
§ 5 Inkrafttreten
Diese Beitragsordnung tritt zum 05.11.2002 in Kraft.
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